Hausordnung und AGBs
Liebe Gäste,
Herzlich Willkommen! Wir freuen uns, dass Sie unsere Gäste sind.
Damit dieses Haus so schön bleibt, bitten wir Sie, die folgenden Hausregeln einzuhalten:
- Im ganzen Haus gilt strengstes Rauchverbot
- In den Schlafzimmer darf nicht gegessen werden
- Keine Straßenschuhe/Skischuhe oder Bergschuhe im Haus tragen
- Kerzen müssen beaufsichtigt werden
- Die Betten sind nur mit vollständiger Bettwäsche zu benutzen
- Ski und Snowboards sind außerhalb des Hauses abzustellen
- Bitte Abfall in Restmüll, Papier, Verpackung und Glas trennen.
- Ab 22h Ruhezeit
- Das Haus sowie die Umgebung müssen sauber gehalten werden
- Wasser, Strom und Heizen sind teuer. Bitte sparsam verwenden.
- Fenster müssen bei Abwesenheit geschlossen werden
- Räume dürfen nicht heruntergekühlt werden um sie danach wieder voll aufzuheizen.
- Bitte (mehrmals) täglich stoßlüften (alle Fenster und Türen gleichzeitig für etwa 3-5 Minuten offenhalten und danach schließen.
- Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet
- Sollte das Haus in stark verschmutztem Zustand hinterlassen werden, wird Ihnen der Mehraufwand für die zusätzlichen Reinigungsarbeiten verrechnet.
Anreise: ab 15 Uhr, Abreise bis 10 Uhr Vormittag
Rodeln/Bobs/Schlitten stehen Ihnen auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung. Bitte bringen Sie diese nach Benützung wieder zurück.
Vielen Dank!
Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Urlaub! :)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermieter: Dr. Elisabeth Blau, Obersteinstraße 1, 5522 St. Martin am Tennengebirge
1. Anreise / Abreise
Gäste können selbständig einchecken. Etwa eine Woche vor Ankunft sendet die Gastgeberin einen Link zum pre-check-in der aufgrund des österreichischen Meldegesetzes für ALLE mitreisenden Personen ausgefüllt werden muss. Nur wenn der online-pre-check-in erfolgt ist, erhalten die Gäste am Tag der Ankunft den Code für den Schlüsselsafe. Gäste können am Anreisetag ab 15:00 Uhr anreisen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09:00 Uhr (Vormittag) erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Am Tag der Anreise erhält der Mieter einen Schlüsselcode für das Mietobjekt im Austausch der Meldedaten (siehe „5. Pflichten d. Mieters“).
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Eingeschränkter Winterdienst.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Die Nebenkosten für Strom werden zusätzlich verrechnet. Die Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
| Tage bis zum Miet-Beginn | Schadenszahlungen bei Rücktritt
| Mehr als 121 Tage | keine
| 120 - 61 Tage | Anzahlung (25% des Gesamtpreises)
| 60 - 15 Tage | 50% des Gesamtpreises
| 14 - 8 Tage | 80% des Gesamtpreises
| Weniger als 8 Tage | 100% des Gesamtpreises
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden.
In so einem Fall wird ein neuer Mietvertrag erstellt damit Rechte und Pflichten auf den neuen Mieter übergehen. Sobald, je nach Zeitpunkt, Anzahlung bzw. Gesamtpreis vom neuen Mieter bezahlt wurden, erhält auch der Miet-Verzichtende die bereits bezahlten Kosten zu 100% zurück.
4.1. Corona-bedingte Stornierungen
4.1.1. Stornierung bei Einreiseverbot /Beherbergungsverbot
Im Fall eines Einreiseverbots bzw. eines Beherbergungsverbots erfolgt die Stornierung vom Gastgeber oder dem Gast schriftlich.
Bei einem Einreise- oder Beherbergungsverbot zur geplanten Reisezeit, ist die Leistungserbringung (also Vermietung) dem Vermieter unmöglich, daher zahlt der
Vermieter 100% der bereits geleisteten Zahlungen zurück, unabhängig davon, ob die schriftliche Stornierung vom Gastgeber oder dem Gast ausgegangen ist.
4.1.2. Storno bei Erkrankung, Angst vor Corona, Quarantäne, etc.
Sollte der Vermieter seine Leistung (Vermietung) erbringen können und dürfen, der Gast aber aus persönlichen Gründen (darunter fallen auch Erkrankung, Angst vor Corona, Quarantäne, steigende Corona-Fallzahlen, etc.) stornieren, greifen die Stornierungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters. Die AGBs greifen auch dann, wenn der Mieter aufgrund seiner nationalen Bestimmungen nicht ausreisen darf.
Eine Reisestorno-Versicherung wird daher empfohlen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Objekte (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter zu melden.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter außerhalb des Hauses zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht, ist der Vermieter verpflichtet, die Meldedaten der Mieter vollständig, rechtzeitig und korrekt beim Gemeindeamt zu melden. Um den Prozess des Meldewesens zu erleichtern, erhält der Mieter vor Anreise einen Link zum eigenständigen Ausfüllen der Meldedaten. Dieses Formular muss vor Anreise ausgefüllt und unterschrieben dem Vermieter retourniert (an [email protected]) werden, damit der Vermieter dieses Formular an die Meldebehörde weiterleiten kann.
Sollte das Haus in einem stark verschmutzten Zustand hinterlassen werden, wird der Mehraufwand an Reinigungsgebühren verrechnet. Aufgrund der Tatsache, dass am Obertauern Mülltrennung Plicht ist, und die Einhaltung auch von der Abfall-Firma kontrolliert und ggf. durch Gebühren bestraft wird, müssen wir diese Gebühren an Gäste weitergeben. Für Abfall, der nicht getrennt in den Müllsack geworfen wurde, müssen wir somit die Kosten von € 20 / Sack weiter verrechnen. Rauchen ist im Haus strengstens untersagt. Sollte trotzdem geraucht werden, fallen ebenfalls zusätzliche Gebühren für Reinigung an.
Der Mieter ist verpflichtet, mit Wasser, Strom und Heizung sorgsam umzugehen. Es sollte täglich mehrmals stoß-gelüftet werden (dh. Fenster und Türen im Haus werden für etwa 3 -5 Minuten gleichzeitig geöffnet um die Luft auszutauschen und die Raumtemperatur zu halten).
Wenn das Haus verlassen wird, müssen alle Fenster geschlossen werden.
Sollten Räume auf weniger als 16 Grad bei Tag oder Nacht herunter gekühlt werden, wird eine Zahlung ab 20 € fällig. So werden Mehrkosten der Heizung, die dadurch entstehen, dass z.B. Fenster stundenlang offen stehen während der Heizung voll aufgedreht ist, an den Gast weitergegeben. Diese Maßnahme ist leider notwendig geworden, da in der Vergangenheit derart sorglos mit Ressourcen umgegangen wurde und Pellets mittlerweile empfindlich teuer geworden sind.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Internet- ,Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist bestrebt, bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich zu sein.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Angebote anderer Anbieter (z.B. Sport- u. Outdoor-Programm-Anbieter).
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.